Die neue Förderung für E-Autos

Die staatliche Förderung für Elektroautos ist zurück

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2026 erneut eine staatliche Förderung für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge auf den Weg gebracht.

Nach derzeitiger Planung sollen insbesondere Haushalte unterstützt werden, für die ein E-Auto bisher aus wirtschaftlichen Gründen schwer realisierbar war.

Unser Team berät Sie umfassend zu den passenden Modellen.

Die Förderung 2026 – Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge
  • Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 €
  • Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder um 5.000 Euro je Kind nach oben.
  • Förderung für Familien: pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
  • Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr, plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
  • Maximale Fördersumme: 6.000 € 
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ID.3 Pure
ID3 Blau Foerderung
Abbildung kann abwählbare Sonderausstattung enthalten.

Bei diesem Angebot handelt es sich um frei konfigurierbare Bestellfahrzeuge. Individuelle Ausstattungswünsche können gegen Aufpreis berücksichtig werden.

ID.3 Pure 125 kW (170 PS)
52 kWh 1-Gang-Automatik

Energieträger: Strom
Verbrauchs- und Emissionsangaben nach WLTP
Energieverbrauch kombiniert: 15,2 kWh/100 km
CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km
Stromverbrauch Innenstadt (niedrig): 11,3 kWh/100 km
Stromverbrauch Stadtrand (mittel): 11,9 kWh/100 km
Stromverbrauch Landstraße (hoch): 13,8 kWh/100 km
Stromverbrauch Autobahn (extra hoch): 19,9 kWh/100 km

Elektrische Reichweite kombiniert: 388 km
Elektrische Reichweite innerorts: 505 km

CO2 Label 2024 A
CO2-Effizienzklasse auf Grundlage der CO2-Emissionen (kombiniert)
ID.3 Pure

Stand 01/2026. Angebot gültig bis 31.03.2026. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

* Der als Sonderzahlung eingesetzte Betrag kann im Zuge des E-Auto-Förderprogramms des Bundesumweltministeriums in Höhe von bis zu 6.000 € rückerstattet werden. Die Höhe des Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen und der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahre. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob und in welcher Höhe Ihr Prämienanspruch ausfällt. Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung erhalten Sie bei uns.

1 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot richtet sich an private Einzelkunden. Alle Werte inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns.

2 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH im Rahmen der Dienstleistung „Wartung und Inspektion“. Mit dem monatlichen Beitrag sind die Kosten für Wartungen und Inspektionen laut Herstellervorgabe sowie Ersatzmobilität durch Übernahme der entstehenden Kosten zur Wiederherstellung der Mobilität (z. B. Werkstattersatzwagen, Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel, Taxi-Gutschein) bis zu einem Höchstbetrag von 35 Euro gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns.