E-Mobilität
E-Fahrzeuge – Sauber unterwegs.
Die Elektromobilität ist die zentrale Zukunftstechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Elektroautos fahren lokal emissionsfrei und sind über den gesamten Lebenszyklus bereits heute deutlich klima- und umweltfreundlicher als Verbrenner.
E-Autos haben einen deutlich höheren Wirkungsgrad, d.h. mit derselben Energiemenge können Elektroautos deutlich weiter fahren. Entsprechend sind die Energiekosten pro 100km oft deutlich niedriger – besonders beim Laden zuhause.
Es gibt auch keinen Ölwechsel, keinen Auspuff, keinen Kupplungsverschleiß. Das spart Werkstattkosten.
Und: E-Autos sind aktuell für mehrere Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen.
Das Programm verfolgt klima-, sozial- und industriepolitische Ziele und ist auf die Förderung von Kauf und Leasing von Neuwagen ausgerichtet.
E-Auto-Förderprogramm
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden. Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 1.1.2026.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb.
Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Für verheiratete AntragstellerInnen (oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften) wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners hinzuaddiert.
Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.
Wie hoch ist die Förderung?
Basisförderung
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender.
Förderung für Familien
- pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
- Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV):
Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender förderfähig, sofern deren CO2-Emissionen einen Wert von 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt. Informationen zu den jeweiligen CO2-Emissionen sind bei uns erhältlich.
Mindesthaltedauer
Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing beinhalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung.
Die Förderung richtet sich gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen.
Ohne Haltedauer könnten z.B. Autos mit Förderung gekauft und sofort mit Gewinn weiterverkauft werden.
Leasing mit sozialer Staffelung
Das Förderprogramm ist sozial gestaffelt und unterstützt je nach Einkommen und Familiengröße auch das Leasing mit bis zu 6.000 Euro.
Für die Förderung beim Leasing eines Neuwagens gelten dieselben Regelungen und Förderhöhen wie beim Kauf, die Beantragung erfolgt ebenfalls durch den Leasingnehmer.
Entscheidend ist, dass das Neufahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen und nach Zulassung drei Jahre gehalten wird.
Antragsstellung
Datum der Zulassung gilt
Die Antragsstellung ist nach Zulassung des Fahrzeugs in einem einstufigen Verfahren möglich. Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf den/die Antragsteller/in erfolgen. Das bedeutet: Statt zwei Anträgen (erst Kaufvertrag, dann Zulassung) ist nur ein Antrag nötig. Das halbiert die Bürokratie im Vergleich zu anderen Förderprogrammen.
Benötigte Dokumente
Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben.
Absehbar sind:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
- Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal 3 Jahre alt
Zur schnelleren Bearbeitung wird die Nutzung der Onlinefunktion Ihres Personalausweises bzw. die AusweisApp des Bundes empfohlen.
Frank Klaudies
Mail: f.klaudies@schnieder.de
Telefon: 05221 5992-33
Jochen Sudhölter
Mail: j.sudhoelter@schnieder.de
Telefon: 05221 9922-13
Detlef Jung
Mail: d.jung@schnieder.de
Telefon: 05221 5992-69
Mobil: 0151 46692634
Torsten Heitholt
Mail: t.heitholt@schnieder.de
Telefon: 05221 5992-39
Mobil: 0151 18110570
Christian Bania
Mail: c.bania@schnieder.de
Telefon: 05221 5992-36
Mobil: 0151 46567903
Sandra Lerchenmüller
Mail: s.lerchenmueller@schnieder.de
Telefon: 05221 5992-38